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Ideen schützen

Wie schütze ich geistiges Eigentum beim Wissenstransfer?

Art des Wissenstransfers

Beschreibung

Bitte beachten

Kollegialer Austausch ("Gespräche")Informeller Austausch von Informationen zwischen Kollegen z.B. auf FachkonferenzenKeine Bekanntgabe von Informationen, die schutzfähiges geistiges Eigentum betreffen können. Inbesondere nicht, wenn dies Teil einer Patentanmeldung sein kann oder vertraglich gebunden ist (CDA*, MTA*, FA*) oder möglicherweise wird.
ACHTUNG: Bei Verletzung können gegen den Informationsgeber Schadensersatzansprüche entstehen.
Beratung durch externe PersonBerater von außerhalb  gibt Informationen an z.B. Abteilung / LaborFalls Konflikt bezüglich geistigem Eigentum denbar ist, sollte vor dem Austausch eine Geheimhaltungsvereinbarung (CDA, beiderseitig)  abgeschlossen werden.
ACHTUNG: Evt. ist Gesprächspartner nicht berichtigt, ein CDA zu unterzeichnen. Deshalb vorher anfragen und ggfs. an Firma schicken
Beratung von externen PersonenBeratung eines externen Partners durch Wissenschaftler / Mitarbeiter

Keine Bekanntgabe von Informationen, die geistiges Eigentum betreffen können, das noch nicht geschützt ist.
Insbesondere nicht, wenn dies Teil einer Patentanmeldung sein kann oder vertraglich gebunden ist (CDA, MTA, FA) oder möglicherweise wird.
ACHTUNG: Bei Verletzung können gegen den Informationsgeber Schadensersatzansprüche entstehen.

AustauschprogrammeAustausch von Personal zwischen verschiedenen Laboren (Gast)Geistiges Eigentum gehört dem, der es erarbeitet hat. Instituts Know-how ist zu schützen durch genaue vertragliche Regelungen!
ACHTUNG: Keine "sonstige" wiss. Beratung "mitliefern"
Auftragsforschung./.Siehe Vertrags-Leitfaden
Reine Labor- bzw. Gerätenutzung./.Geistiges Eigentum gehört dem, der es erarbeitet hat.
Nutzungsvertrag erforderlich!
ACHTUNG: Keine wiss. Beratung "mitliefern"
ForschungskooperationGleichberechtigte VertragspartnerKooperationsvertrag zwingend erforderlich (s. Vertragsleitfaden).
Projektinhalte und vorbestehendes geistiges Eigentum ist präzise zu definieren. Erfindungen ghörem dem Vertragspartner, der sie erarbeitet.
Forschungsprojekt mit öffentl. Förderung z.B. BMBF, Land./.Zuwendungsbescheid und Nebenbestimmungen (AnBestP et al.) regeln Rechte und Pflichten. "Umfang" der Nutzungsrechte an den Arbeitesergebnissen und v.a. Erfindungen richtet sich meist nach dem Förderquote für den Industriepartner.
Forschungsprojekt mit EU - Förderung./.Es gelten die Ausschreibungsregeln wie "Fair Contract" und Annex I und II für Rechte und Pflichten
Aus-LizensierungVerwendung eigener SchutzrechteVertragspartner benötigt Lizenz.
Ein-LizensierungRelevant nur bei rechtskräftigem Schutzrecht!Forschung am Inhalt des Schutzrechtes ist lizenzfrei.
Verwendung von Schutzrechtinhalten (Patentansprüche, claims) für anderweitige Forschung ist lizenzpflichtig! (s. PCR - Patente)
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