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Vertragsstelle

Die Dienstleitungen der ZFT - Vertragsstelle umfassen:

  • Beratung und Vertragsgestaltung bei F&E-Projekten mit Industriebeteiligung zu Studien ohne Menschenbezug, insbesondere Verfassen und Prüfen der Forschungsverträge/-vereinbarungen wie z.B.
    • F&E-Aufträge
    • F&E-Kooperationen (z.B. im Rahmen von Verbundprojekten)
    • Geheimhaltungsvereinbarung (Confidential Disclosure Agreements, CDA) im Vorfeld von F&E Projekten
    • Materialüberlassungsvereinbarungen (Material Transfer Agreements, MTA)
  • Beratung zu Rechten am geistigen Eigentum (Altschutzrechte, Neuschutzrechte, Erfindungen)

 

Der Vertrags-Leitfaden (PDF) gibt Ihnen  für den Bereich des Universitätsklinikums wichtige Informationen zur konkreten Vorgehensweise.

 


Kurzer Leitfaden: Die als Drittmittelforschung bezeichnete F&E Zusammenarbeit von Unternehmen und universitären Einrichtungen folgt u.a. den Drittmittelrichtlinien (DMRL) des Landes Baden-Württemberg und Bundesgesetzen wie dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.

Die DMRL sehen eine möglichst frühe Einbeziehung (vor dem Beginn konkreter Verhandlungen) der zuständigen Verwaltungsstellen (hier ZFT für F&E Verträge) vor.

Neben juristischen Belangen sind für den konkreten Vertrag Fragen des Technologietransfers, der Rechte an Arbeitsergebnissen und Erfindungen sowie eine Erfolgsbeteiligung wichtig. Bei Beratungsbedarf sollte sich das "einwerbende Universitätsmitglied" vorab mit der ZFT in Verbindung setzen.


 

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